
Konfitüre, Extra-Konfitüre, Diät-Konfitüre, Gelee, Marmelade… Oft werden diese Begriffe synonym verwandt – und doch bezeichnen sie unterschiedliche Produkte. Gemeinsam ist Ihnen, dass sie in Deutschland alle der so genannten Konfitüren-Verordnung unterliegen. Die schreibt vor, dass neben Früchten und Zucker bzw. Frucht-Zucker ausschließlich Genusssäure (z.B. Zitronensäure) und Pektin (ein natürliches Bindemittel) als Hauptzutaten zulässig sind. Für zusätzliche Aromen dürfen nur Vanille, Spirituosen, Kräuter und Gewürze sorgen. Worin aber unterscheidet sich nun aber z.B. eine Konfitüre von einer Extra-Konfitüre? Hier verraten wir es Ihnen.